Die Liberalisierung eines Marktes bedeutet die Möglichkeit, dass sich Kunden die Anbieter frei wählen können. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurde die Liberalisierung von 2015 auf 2018 und nun nochmal verschoben. Vermutlich kann nicht vor 2021 damit gerechnet werden.
Bisher ist die Schweiz in Gebiete aufgeteilt und in jedem Gebiet ist ein Stromversorger der alleinige Anbieter von Strom. Der Übergang zum liberalisierten Markt ist nicht einfach, da erst z.B. die Nutzung der Netze, die Ablesung der Zähler, der Datenaustausch usw. geregelt werden müssen. Auch bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes hat es Jahre gedauert, bis die alternativen Anbieter Orange und Sunrise sich im Markt etablieren konnten. Um diesen komplexen Prozess zu entschärfen wird die Liberalisierung in 2 Schritten angestrebt.
Der Strommarkt in der Schweiz ist bereits teilliberalisiert. D.h. Unternehmen, die über 100‘000 kWh pro Jahr verbrauchen, dürfen seit 2009 ihren Stromanbieter (für die Stromerzeugung) frei wählen. die Netznutzung fällt natürlich weiterhin beim lokalen Anbieter an.
Alle übrigen Stromkunden, müssen auf den zweiten Schritt der Liberalisierung warten, der für 2015 geplant war. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurde die Liberalisierung auf 2018 verschoben. Obwohl bereits im Gesetz verankert, untersteht die vollständige Öffnung noch einem Referendum, sie könnte also weiter verzögert werden.